Präjudizien

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Dieser Teil wird von dem Bezirksstaatsanwalt Jan Wojtasik sowie von den Lesern redigiert.


Mit Präjudizien bezeichnet man der zu entscheidenden Sache vorangegangene Urteile, in denen über Rechtsfragen unter Anwendung einer einzigartigen, bisher nicht vorgekommenen Rechtsauslegung entschieden wurde und die für die zu entscheidende Sache relevant sind.
Solchen Entscheidungen ist dieser Teil gewidmet.

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